Allgemeine Geschäftsbedingungen von SkipperSachen
Rechtliches. Klar geregelt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Bedingungen gelten für Hafenmanöver-Trainings, Privat-Trainings und die SkipperWeek von SkipperSachen e.V.

Stand: Juni 2026 · SkipperSachen e.V. · Gelsenkirchen

AGB für Trainings und Törns

Die folgenden Bedingungen regeln Buchung, Zahlung, Durchführung, Stornierung, Verhalten an Bord und Haftung für die unten genannten Angebote von SkipperSachen e.V.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Buchung und Teilnahme an folgenden Angeboten von SkipperSachen e.V.:

  • Hafenmanöver-Trainings und Hafenmanöver-Kurse
  • Privat-Trainings auf eigener, gecharterter oder bereitgestellter Yacht
  • SkipperWeek, Ausbildungstörns und vergleichbare Trainings- oder Törnformate

Für andere Leistungen, insbesondere reine Yachtcharter-Vermittlung, Vereinsmitgliedschaft, Gutscheine oder künftige Produkte, können gesonderte Bedingungen gelten.

§ 2 Teilnahme und persönliche Voraussetzungen

Die Teilnahme setzt voraus, dass der Teilnehmer körperlich und gesundheitlich in der Lage ist, an einer segelsportlichen Veranstaltung teilzunehmen.

  • Der Teilnehmer muss ausreichend schwimmen können.
  • Der Teilnehmer darf an keiner ansteckenden Krankheit leiden.
  • Gesundheitliche Einschränkungen, die für die Sicherheit an Bord wichtig sein können, sind vor Beginn mitzuteilen.
  • Der Teilnehmer ist verpflichtet, seine persönlichen Belastungsgrenzen realistisch einzuschätzen.

SkipperSachen e.V. ist berechtigt, die Teilnahme abzulehnen oder zu beenden, wenn erhebliche Zweifel an der sicheren Teilnahme bestehen.

§ 3 Anmeldung, Vertragsschluss und Zahlung

Die Anmeldung erfolgt über die Website, per E-Mail oder in anderer Textform. Der Vertrag kommt erst mit der Bestätigung durch SkipperSachen e.V. zustande.

Hafenmanöver-Training

  • Rechnung über 100 % der Teilnahmegebühr
  • Zahlungsziel: 7 Tage ab Rechnungsdatum
  • Der Platz wird nach Zahlungseingang verbindlich reserviert.

Privat-Training

  • Rechnung über 100 % der Teilnahmegebühr
  • Zahlungsziel: 7 Tage ab Rechnungsdatum
  • Der Termin wird nach Zahlungseingang verbindlich reserviert.

SkipperWeek

  • 30 % Anzahlung innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum
  • Restzahlung 8 Wochen vor Beginn
  • Der Platz wird nach Eingang der Anzahlung verbindlich reserviert.

Nichtzahlung

Erfolgt innerhalb der Zahlungsfrist kein Zahlungseingang, ist SkipperSachen e.V. berechtigt, den Platz oder Termin anderweitig zu vergeben.

§ 4 Durchführung der Trainings und Törns

Die ausgeschriebenen Inhalte, Zeiten, Orte und Ziele werden nach Möglichkeit eingehalten. Sicherheit, Wetter, Wind, technische Gegebenheiten, Crewbelastbarkeit und die Entscheidung des Trainers oder Skippers haben jedoch Vorrang.

  • Trainingsinhalte können angepasst, verschoben oder ersetzt werden.
  • Bei Törns können Häfen, Routen und Etappen geändert werden.
  • Es besteht kein Anspruch auf bestimmte Manöver, Häfen, Strecken oder Törnziele.
  • Schlechtwetter, Starkwind, Flaute oder Sicherheitsgründe können Hafentage oder Programmänderungen erforderlich machen.
  • Auch eine geänderte Rückfahrt oder ein anderer Zielhafen begründet keinen automatischen Anspruch auf Erstattung.

Ein solcher Ausfall oder eine Änderung einzelner Inhalte begründet keinen automatischen Anspruch auf Erstattung oder Minderung der Teilnahmegebühr.

§ 5 Sicherheit, Verhalten an Bord und Anweisungen

Den Anweisungen des Trainers, Skippers oder verantwortlichen Schiffsführers ist Folge zu leisten. Dies gilt insbesondere bei An- und Ablegemanövern, Hafenmanövern, Sicherheitsübungen, Starkwind, Nachtfahrt, Notfällen und technischen Problemen.

  • Der Teilnehmer ist während der Veranstaltung Teil der Crew.
  • Er beteiligt sich im Rahmen seiner Fähigkeiten an den Abläufen an Bord.
  • Gefährdendes Verhalten, Alkohol- oder Drogeneinfluss können zum Ausschluss führen.
  • Wiederholtes Handeln gegen Anweisungen oder gegen die Interessen der Crew kann zum Ausschluss führen.

Wird ein Teilnehmer aus wichtigem Grund ausgeschlossen, besteht kein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr.

§ 6 Sicherheitsausrüstung und Schwimmwesten

Schwimmwesten und weitere Sicherheitsausrüstung gehören in ausreichender Anzahl zur Yacht oder werden durch SkipperSachen e.V. bereitgestellt, sofern dies Bestandteil des jeweiligen Angebots ist.

  • Schwimmwesten sind auf Anweisung des Trainers oder Skippers zu tragen.
  • Schwimmwesten sind insbesondere während des Segelns, bei Hafenmanövern, bei Nacht, bei Starkwind oder bei unsicherem Wetter zu tragen.
  • Der Teilnehmer ist verpflichtet, Sicherheitshinweise und Sicherheitsanweisungen zu beachten.
  • Der Trainer oder Skipper kann weitere Sicherheitsmaßnahmen anordnen.

§ 7 Privat-Training auf eigener oder fremder Yacht

Bei Privat-Trainings auf einer Yacht des Teilnehmers oder eines Dritten bleibt der Eigner bzw. verantwortliche Schiffsführer für die Yacht, deren Ausrüstung, Versicherungen und Betrieb verantwortlich.

  • SkipperSachen e.V. schuldet die vereinbarte Trainings- und Ausbildungsleistung.
  • Der technische Zustand der Yacht liegt im Verantwortungsbereich des Eigners oder verantwortlichen Schiffsführers.
  • Erforderliche Versicherungen, Zulassungen, Ausrüstung und Sicherheitsmittel müssen vorhanden sein.
  • Der Trainer kann Übungen ablehnen, wenn Yacht, Wetter, Crew oder Umgebung dies aus Sicherheitsgründen erfordern.

§ 8 Bordkasse und Nebenkosten bei der SkipperWeek

Bei der SkipperWeek können neben der Teilnahmegebühr weitere gemeinsame Kosten entstehen. Diese werden über die Bordkasse abgerechnet.

  • Verpflegung an Bord
  • Hafengebühren
  • Diesel und Betriebsstoffe
  • Gas, Wasser, Strom und vergleichbare Gemeinschaftsausgaben
  • sonstige gemeinsame Ausgaben der Crew

Der Skipper ist von der Bordkasse befreit und wird von der Crew mitverpflegt. Die Bordkasse wird nachvollziehbar geführt. Soweit eine digitale Bordkasse genutzt wird, erhalten die Teilnehmer rechtzeitig Zugang.

§ 9 Reisedokumente, Vorschriften und persönliche Unterlagen

Der Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, alle für die Teilnahme erforderlichen persönlichen Unterlagen mitzuführen.

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • gegebenenfalls Visa oder sonstige Einreisedokumente
  • erforderliche Gesundheitsnachweise oder Versicherungsnachweise
  • persönliche Medikamente und medizinisch notwendige Unterlagen
  • sonstige für das jeweilige Revier oder Land erforderliche Unterlagen

Der Teilnehmer ist außerdem selbst für die Einhaltung von Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, Einreise- und Gesundheitsvorschriften verantwortlich. Dies gilt insbesondere bei Törns außerhalb Deutschlands.

§ 10 An- und Abreise

Die An- und Abreise zum Trainings- oder Törnort ist nicht Bestandteil des Vertrages, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als Leistung von SkipperSachen e.V. bestätigt wurde.

Der Teilnehmer ist selbst für seine rechtzeitige Anreise sowie für die Rückreise verantwortlich. Dies gilt auch dann, wenn sich bei einem Törn der Zielhafen aus Wetter-, Sicherheits-, technischen oder organisatorischen Gründen ändert.

§ 11 Technische Schäden und Ausfälle

Technische Schäden an Yacht, Motor, Ausrüstung oder sicherheitsrelevanten Einrichtungen können zu Änderungen, Unterbrechungen oder Einschränkungen der Veranstaltung führen.

  • SkipperSachen e.V. wird sich bemühen, die Veranstaltung fortzuführen oder anzupassen.
  • Ein Anspruch auf bestimmte Inhalte, Häfen, Strecken oder Manöver besteht nicht.
  • Soweit möglich, kann ein Ersatztermin angeboten werden.
  • Eine zumutbare Liegezeit oder Unterbrechung wegen technischer Probleme begründet keinen automatischen Erstattungsanspruch.

§ 12 Yachtversicherung, Schäden und Selbstbeteiligung

Für eingesetzte Yachten besteht in der Regel eine Haftpflicht- und Kaskoversicherung. Art, Umfang und Selbstbeteiligung richten sich nach der jeweiligen Yacht, dem Eigner, dem Vercharterer oder der Charterfirma.

  • Schäden sind dem Trainer oder Skipper unverzüglich mitzuteilen.
  • Schäden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit können vom Verursacher zu ersetzen sein.
  • Bei Privat-Trainings auf Teilnehmer- oder Eigneryachten gelten vorrangig die Versicherungsbedingungen der jeweiligen Yacht.
  • SkipperSachen e.V. haftet nicht für fehlende, unzureichende oder ausgeschlossene Versicherungsdeckung fremder Yachten.

§ 13 Rücktritt und Stornierung durch den Teilnehmer

Der Teilnehmer kann jederzeit vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung in Textform, zum Beispiel per E-Mail.

Zeitpunkt des Rücktritts Folge
Mehr als 8 Wochen vor Beginn 100 % Erstattung der bereits gezahlten Teilnahmegebühr
8 bis 4 Wochen vor Beginn 50 % der Teilnahmegebühr werden fällig
Weniger als 4 Wochen vor Beginn 100 % der Teilnahmegebühr werden fällig

Der Teilnehmer ist berechtigt, jederzeit eine geeignete Ersatzperson zu benennen. In diesem Fall entstehen keine Stornierungsgebühren. Bereits geleistete Zahlungen werden auf die Ersatzperson übertragen.

Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass SkipperSachen e.V. kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§ 14 Absage oder Änderung durch SkipperSachen e.V.

SkipperSachen e.V. kann eine Veranstaltung absagen oder ändern, wenn die Durchführung aus wichtigen Gründen erheblich erschwert, gefährdet oder unmöglich wird.

  • höhere Gewalt
  • gefährliche Wetter- oder Revierbedingungen
  • technische Ausfälle
  • Erkrankung oder Ausfall des Trainers oder Skippers
  • nicht ausreichende Sicherheit an Bord
  • zu geringe Teilnehmerzahl, sofern die Veranstaltung wirtschaftlich oder organisatorisch nicht sinnvoll durchgeführt werden kann

SkipperSachen e.V. wird sich in solchen Fällen um einen Ersatztermin bemühen. Kommt kein Ersatztermin zustande, werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht, soweit gesetzlich zulässig.

§ 15 Haftung und persönliche Gegenstände

Die Teilnahme an Segeltrainings, Hafenmanövern und Törns ist eine sportliche Aktivität und enthält trotz umsichtiger Durchführung ein Restrisiko.

  • Die Teilnahme erfolgt eigenverantwortlich.
  • SkipperSachen e.V. haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  • Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet SkipperSachen e.V. nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
  • Die Haftung für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
  • Für verlorene, beschädigte oder an Bord abhanden gekommene persönliche Gegenstände wird keine Haftung übernommen, soweit gesetzlich zulässig.
  • Dies gilt insbesondere für elektronische Geräte, Wertsachen, Brillen, Kameras, Mobiltelefone und Wasserschäden.

Schäden, die ein Teilnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht, sind von diesem zu ersetzen.

§ 16 Versicherung und Eigenvorsorge

SkipperSachen e.V. empfiehlt den Teilnehmern, eigene Vorsorge für persönliche Risiken zu treffen. Dazu können insbesondere gehören:

  • Reiserücktrittsversicherung
  • Auslandskrankenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Privathaftpflichtversicherung
  • Gepäck- oder Elektronikversicherung

Der Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, ob und in welchem Umfang er solche Versicherungen abschließt.

§ 17 Foto- und Videoaufnahmen

Während Trainings und Törns können Foto- und Videoaufnahmen entstehen. Der Teilnehmer erklärt sich grundsätzlich damit einverstanden, dass solche Aufnahmen für die Dokumentation und Außendarstellung von SkipperSachen e.V. genutzt werden dürfen.

  • Nutzung auf der Website von SkipperSachen
  • Nutzung in sozialen Medien
  • Nutzung in Informations- und Werbematerialien
  • Nutzung zur Dokumentation von Trainings und Törns

Der Teilnehmer kann der Nutzung von Aufnahmen, auf denen er erkennbar ist, jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann formlos per E-Mail erfolgen.

§ 18 Datenschutz

SkipperSachen e.V. verarbeitet personenbezogene Daten der Teilnehmer zur Durchführung der Buchung, Organisation, Kommunikation, Rechnungsstellung und Durchführung der jeweiligen Veranstaltung.

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von SkipperSachen e.V.

§ 19 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Gelsenkirchen.

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Häufige Fragen zu Buchung, Zahlung und Stornierung

Kann ich meine Buchung stornieren?

Ja. Bei einer Stornierung mehr als 8 Wochen vor Beginn erhältst du bereits gezahlte Beträge vollständig zurück. Bei einer Stornierung 8 bis 4 Wochen vor Beginn werden 50 % der Teilnahmegebühr fällig. Bei weniger als 4 Wochen vor Beginn werden 100 % der Teilnahmegebühr fällig.

Kann ich eine Ersatzperson schicken?

Ja. Du kannst jederzeit eine geeignete Ersatzperson benennen. In diesem Fall entstehen keine Stornierungsgebühren. Bereits geleistete Zahlungen werden auf die Ersatzperson übertragen.

Wann ist mein Platz verbindlich reserviert?

Bei Hafenmanöver-Trainings und Privat-Trainings nach Eingang der vollständigen Teilnahmegebühr. Bei der SkipperWeek nach Eingang der vereinbarten Anzahlung.

Was passiert bei schlechtem Wetter?

Sicherheit geht vor. Inhalte, Manöver, Häfen, Strecken oder Tagesabläufe können angepasst werden. Schlechtwetter, Starkwind, Flaute oder Sicherheitsgründe begründen keinen automatischen Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr.

Muss ich schwimmen können?

Ja. Die Teilnahme setzt ausreichende Schwimmfähigkeit voraus. Außerdem solltest du gesundheitlich in der Lage sein, an einer segelsportlichen Veranstaltung teilzunehmen.

Was passiert, wenn SkipperSachen eine Veranstaltung absagen muss?

Kann eine Veranstaltung aus Sicherheitsgründen, wegen höherer Gewalt, technischer Probleme oder aufgrund eines Ausfalls des Trainers nicht durchgeführt werden, bemüht sich SkipperSachen zunächst um einen Ersatztermin. Kommt kein Ersatztermin zustande, werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren erstattet.

Sind An- und Abreise im Preis enthalten?

Nein. Die An- und Abreise zum Trainings- oder Törnort ist grundsätzlich nicht Bestandteil des Vertrages und muss vom Teilnehmer selbst organisiert werden.

Wer ist bei der SkipperWeek für die Bordkasse zuständig?

Die Crew führt die Bordkasse gemeinsam. Darüber werden Verpflegung, Hafengebühren, Diesel und andere Gemeinschaftsausgaben abgerechnet. Der Skipper ist von der Bordkasse befreit.

Was gilt bei einem Privat-Training auf meiner eigenen Yacht?

Bei Privat-Trainings auf einer Yacht des Teilnehmers oder eines Dritten bleibt der Eigner beziehungsweise verantwortliche Schiffsführer für die Yacht, deren Ausrüstung, Versicherungen und den technischen Zustand verantwortlich.

Darf SkipperSachen Fotos vom Training verwenden?

Während Trainings und Törns können Foto- und Videoaufnahmen entstehen. Diese dürfen für die Dokumentation und Außendarstellung von SkipperSachen verwendet werden. Der Nutzung von Aufnahmen, auf denen du erkennbar bist, kannst du jederzeit widersprechen.

Noch eine Frage zu Buchung, Zahlung oder Stornierung?

Wenn du vor der Buchung etwas klären möchtest, schreib mir kurz. Gerade bei Privat-Trainings oder der SkipperWeek ist eine kurze Abstimmung oft sinnvoll.

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Hinweis: Diese AGB gelten aktuell für Hafenmanöver-Trainings, Privat-Trainings und die SkipperWeek.